B-Plan Reckholder II, Erweiterung - Offenlage



Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Gewerbegebiet „Reckholder II, Erweiterung“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 23. Januar 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Reckholder II, Erweiterung“ gefasst und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bes

itzt eine Gesamtgröße von ca. 1,2 ha und um-fasst vollständig das Flurstück 260/22 und Teile des Flurstücks 260.

Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 12. Januar 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Planausschnitt:

Gewerbegebiet "Reckholder 2, Erweiterung"

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt mit der Arrondierung einer etwa 1,2 ha großen Fläche den Bereich zwischen dem Gewerbegebiet „Reckholder II“ und der Landesstraße 443 für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der westlich angrenzende rechtskräftige und bereits bebaute Bebauungsplan „Reckholder II“ um den Bereich des Plangebietes erweitert werden.

Geplant ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) nach § 8 BauNVO. Ermöglicht werden soll eine dreigeschossige Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von 14 m in abweichender Bauweise entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reckholder II“. Abweichend zum angrenzenden Bebauungsplan sind alle Dachformen bis 15° statt 35° Neigung zulässig. Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, dass die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebiets so gering wie möglich ausfallen und Dachbegrünungen als Teil des Ausgleichskonzepts realistisch umgesetzt werden können. Das Entwässerungskonzept sieht eine Versickerung des unverschmutzten Niederschlagswassers vor. Diesem Umstand wird mit der Verpflichtung zur Dachbegrünung ebenfalls Rechnung getragen. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan um verschiedene natur- und klimaschutzwirksame Festsetzungen ergänzt. Dazu gehören u.a. die Verpflichtung einer Dachbegrünung für alle Dächer bzw. Dachformen und dem Verbot von Schotterflächen zur Oberflächengestaltung.

Die Ausweisung begründet sich zum einen mit einer sinnvollen und ökonomischen Verkehrserschließung, da die nach Norden verlaufende Hohenriedstraße beidseitig der Erschließung dienen kann. Mit der Ausweisung von Gewerbebauplätzen kann eine effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Der Ressourcenverbrauch wird dadurch reduziert. Darüber hinaus kann mit der geplanten Erweiterung eine sinnvolle Arrondierung der randlichen Ortslage entlang der Landesstraße 443 erfolgen.

Die Ausweisung dient u.a. dem Gewerbebetrieb auf den westlich angrenzenden Gewerbefläche im Bebauungsplan „Reckholder II“. Der im Bereich der Medizintechnik produzierende Betrieb hat in den vergangenen Jahren eine Verdreifachung der Arbeitsplätze erfahren. Solch eine dynamische Entwicklung erfordert eine vorausschauende Überplanung des Baugebiets und eine möglichst frühzeitige Sicherung von standortnahen und für das Vorhaben geeigneten Flächenreserven. Nicht zuletzt sollte aber auch bei der Standortfrage die regionale Verankerung der Mitarbeiter Berücksichtigung finden.

Das Areal eignet sich auch hinsichtlich der Topographie und einer guten verkehrlichen Anbindung für die Erweiterung und Ansiedlung von Gewerbetreibenden. Im näheren Umfeld sind keine gleichartigen Flächen verfügbar. Auch das südlich angrenzende und aus kleinen Parzellen bestehende Gewerbegebiet des bereits seit 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans „Vorderer Reckholder“ ist bereits vollständig bebaut. Da die hier angesiedelten Firmen in ähnlichen Bereichen tätig sind, hat sich in Renquishausen bereits ein Zentrum für Medizintechnik her-ausgebildet.

Die Gemeinde Renquishausen ist deshalb bestrebt den vorhandenen und zukünftigen Bedarf mit der Arrondierung des Areal entlang der Landesstraße 443 zu decken.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

05. Februar 2024 bis einschließlich 05. März 2024

durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.renquishausen.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter „Öffentliche Bekanntmachungen in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

https://www.renquishausen.de/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info(at)renquishausen.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Gemeindeverwaltung Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text mit gemeinsamer Begründung, der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Plananhang und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, sowie die Synopse – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung. Ferner liegen den Unterlagen Ausnahmeanträge für die Überplanung eines Biotops und geschützter FFH-Mähwiesenbestände bei.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 12.01.2024 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Mensch (insbesondere die Auswirkungen auf seine Gesundheit und die Wohn- und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser und die Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 12.01.2024 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, insbesondere den betroffenen Vogel- und Fledermausarten und den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.
  • Ausnahmeanträge nach § 30 Abs. 3 BNatSchG vom 12.01.2024 mit Informationen zur Überplanung eines Biotops und geschützter FFH-Mähwiesenbestände.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Landratsamt Tuttlingen - Landwirtschaftsbehörde zu naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und den geschützten Bereichen im Plangebiet
  • Landratsamt Tuttlingen – Sachgebiet Bodenschutz zum schonenden Umgang mit Grund und Boden und der Anrechenbarkeit einer Dachbegrünung als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme
  • Landratsamt Tuttlingen – Gewerbeaufsicht zu den möglichen Immissionen von Gewerbebetrieben auf die Wohnnutzung innerhalb und angrenzend zum Plangebiet
  • Landratsamt Tuttlingen – Wasseramt zur Entwässerung des Plangebiets, insbesondere die Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers
  • Landratsamt Tuttlingen – Untere Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft sowie den erforderlichen natur- und artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen
  • Naturpark Obere Donau e.V. zur Betroffenheit der Belange des Naturparks Obere Donau.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Renquishausen, 01. Februar 2024
gez. Jürgen Zinsmayer
Bürgermeister

0_240112_Planinhalt_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

1_240112_Lageplan_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

2_240112_Textteile_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

3_240112_UB-Bestandsplan_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

3_240112_UB-Massnahmenplan_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

3_240112_Umweltbericht_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

4_240112_saP_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

5_240112_Natura2000-VorP_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

6_240112_Ausnahmeantrag_FFH-Maehwiesen_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

7_240112_Ausnahmeantrag_Biotop_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf

8_240112_Synopse_BPlan_ReckholderII-Erw_Entwurf.pdf


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