Bekanntmachung: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Bärwiesen I, Erweiterung“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 20. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Bärwiesen I, Erweiterung“ gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Gesamtgröße von ca. 0,12 ha und um-fasst vollständig die Flurstücke 61/25 und 61/26.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 07. Juli 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt mit der Arrondierung einer etwa 1171 m² großen Fläche am östlichen Ortsrand von Renquishausen den noch nicht bebauten Bereich, östlich der Straße Unterm Trieb einer Wohnbebauung zuzuführen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der westlich angrenzende rechtskräftige und bereits bebaute Bebauungsplan „Bärwiesen I“ um den Bereich des Plangebietes erweitert werden.
Geplant ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bärwiesen I“. Während dieser Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss zulässt, soll im Plangebiet eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden, um einer zeitgemäßen, dichteren Bauweise zu entsprechen. Ebenfalls abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bärwiesen I“ sollen alle Dachformen zugelassen werden, um eine moderne und attraktive städtebauliche Weiterentwicklung Renquishausens zu ermöglichen. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB ist den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung von gestalterischen Freiheiten in der Bebauung der Grundstücke, kann die Nutzung und Exposition von Solaranlagen auf den Dachflächen deutlich optimiert werden. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan um verschiedene natur- und klimaschutzwirksame Festsetzungen ergänzt.
Der Planung liegt ein konkretes Bauvorhaben zweier Einfamilienhäuser eines ortsansässigen Bauwilligen zugrunde. Die Grundstücke befinden sich in dessen Besitz. Mit dem Bau in unmittelbarer Nähe zum elterlichen Wohnhaus kann die zukünftige Altenpflege gesichert werden. Alternativstandorte stehen deshalb nicht zur Verfügung. Die Gemeinde Renquishausen unterstützt das Vorhaben um den Bauherren und dessen Familie eine Zukunftsperspektive in ihrem Heimatort zu ermöglichen und der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.
Die Straße Unterm Trieb ist im Bereich des Plangebiets nur einseitig bebaut. Mit der Ausweisung von Wohnbauplätzen kann eine effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Der Ressourcenverbrauch wird dadurch reduziert. Darüber hinaus kann mit der geplanten Erweiterung eine sinnvolle Arrondierung der randlichen Ortslage entlang der Straße Unterm Trieb erfolgen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
31. Juli 2023 bis einschließlich 01. September 2023
im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen statt. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist werktags während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text und gemeinsamer Begründung sowie ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Ferner liegt den Unterlagen eine Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung bei.
Außerdem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Gemeinde Renquishausen unter folgender URL eingesehen werden:
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bietet sich u.a. die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist die Stellungnahmen im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per E-Mail (info(at)renquishausen.de) oder per Briefpost (Gemeindeverwaltung Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Renquishausen, 27. Juli 2023
gez. Jürgen Zinsmayer
Bürgermeister