Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Haaggärten“
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 21. Juli 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Haaggärten“ mit dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von ca. 0,73 ha und umfasst vollständig die Flurstücke 207, 212/1, 219/1 und 1622 sowie Teile des Flurstücks 229/8.
Für den Planbereich ist der Lageplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 10.07.2026 maßgebend. Dieser ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt nordöstlich des Gemeindezentrums im Gewann „Haaggärten“ einen Kindergartenneubau zu errichten. Aufgrund der zu geringen Kapazitäten des sanierungsbedürftigen Kindergartens in der Kindergartenstraße, soll der Neubau diesen ersetzen. Mit der Einrichtung soll ein Beitrag zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes geleistet und der konkrete Bedarf in der Gemeinde gedeckt werden.
Die architektonische Planung sieht drei versetzt gereihte, zweigeschossige Gebäude mit asymmetrischen Satteldächern vor und führt damit die Gebäudegeometrie des bestehenden Gemeindezentrums fort. Der Kindergartenneubau und das Gemeindezentrum sollen über ein gemeinsames Plateau verbunden werden und ermöglichen den ebenerdigen Zutritt sowohl zur Ebene der Sporthalle wie auch zum Obergeschoss des Kindergartens. Beiden Nutzungen dient das Plateau als erweiterte Aufenthaltsfläche und möblierter Sitzbereich für Veranstaltungen.
Im Norden soll ein öffentlicher Fußweg entstehen, der das angrenzende Wohngebiet anbindet und den Zugang zum Kindergarten aus nördlicher Richtung ermöglicht. Der Weg führt weiter bis zum Feuerwehrmagazin, wo fünf weitere Stellplätze angeboten werden. Die Freifläche des Kindergartens zwischen Fußweg und Gebäude, die bisher als Retentionsbecken genutzt wurde, soll als Garten und Spielplatz umgestaltet werden. Das Retentionsbecken wird nach Norden verlagert. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die gestalterischen Rahmenbedingungen sollen über Örtliche Bauvorschriften geregelt werden. Aufgrund der räumlichen und funktionalen Verbindung zwischen bestehendem Gemeindezentrum und Kindergartenneubau soll der gesamte Gebäudekomplex mit Außenanlagen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Areals sicherzustellen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle mit Kindergarten“ ausgewiesen. Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche sind nur Nutzungen zulässig, die der Zweckbestimmung des Bebauungsplans entsprechen. Dadurch werden andersartige Nutzungen ausgeschlossen. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist gewährleistet. Die festgesetzte Gebäudehöhe orientiert sich am bestehenden Gemeindezentrum.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
31. Juli 2026 bis einschließlich 11. September 2026
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Renquishausen unter
statt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info(at)renquishausen.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Gemeinde Renquishausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost an die oben genannte Adresse einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text und gemeinsamer Begründung, dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Natura-2000 Vorprüfung. Ferner liegt den Unterlagen die Synopse – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung bei.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 10.07.2026 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Mensch (insbesondere die Auswirkungen auf seine Gesundheit und die Wohn- und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser und die Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 10.07.2026 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, insbesondere den betroffenen Vogelarten und den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.
- Natura-2000 Vorprüfung vom 10.07.2026 mit Informationen zu den Auswirkungen auf das südlich gelegene Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7820441).
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Landratsamt Tuttlingen – Landwirtschaftsamt zu naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen, der aktuellen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und den agrarstrukturellen Auswirkungen der Planung
- Landratsamt Tuttlingen – Sachgebiet Siedlungsentwässerung zur Entwässerung des Plangebiets, insbesondere die Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers
- Landratsamt Tuttlingen – Sachgebiet Oberirdische Gewässer zur Gefährdung des Plangebiets durch Starkregen
- Landratsamt Tuttlingen – Untere Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft sowie den erforderlichen natur- und artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen
- Landratsamt Tuttlingen – Sachgebiet Bodenschutz zum schonenden Umgang mit Grund und Boden und den Anforderungen an bodenschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grund-lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG BW) erfolgt.
Renquishausen, den 30. Juli 2026
gez. Jürgen Zinsmayer
Bürgermeister