Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet „Reckholder III“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 29. April 2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Reckholder III“ und dazugehörige Örtliche Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von ca. 2,04 ha und umfasst vollständig die Flurstücke 378, 379, 380, 381, 382, 382, 383, 384, 385 sowie Teile der Flurstücke 396/2, 371, 260.

Für den Planbereich ist der Lageplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 14.04.2025 maßgebend. Dieser ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Lageplan: Gewerbegebiet „Reckholder III“

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt das Gewerbegebiet „Reckholder“ entlang der Landesstraße 443 nach Norden zu erweitern. Zur baurechtlichen Sicherung und Steuerung dieses Vorhabens stellt die Gemeinde Renquishausen für die ca. 2,04 ha große Gewerbege-bietserweiterung den Bebauungsplan „Reckholder III“ auf. Hierfür ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) nach § 8 BauNVO vorgesehen.

Mit der Ausweisung kann der zukünftige Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen gedeckt werden. Das Areal eignet sich auch hinsichtlich der Topografie und einer guten verkehrlichen Anbindung für die Erweiterung und Ansiedlung von Gewerbetreibenden. Die vorhandenen Gewerbegebiete „Reckholder II“ und „Vorderer Reckholder“ sind bereits vollständig reserviert oder bebaut. Da die hier angesiedelten Firmen in ähnlichen Bereichen tätig sind, hat sich in Renquishausen bereits ein Zentrum für Medizintechnik herausgebildet.

Die Gemeinde Renquishausen ist deshalb bestrebt den vorhandenen und zukünftigen Bedarf mit dieser Erweiterungsfläche zu decken.

Hinsichtlich des nördlich angrenzenden Waldes wird ein Abstand zwischen Waldrand und Baugrenze von 30 m eingehalten. Der Abstand zum Fahrbahnrand der L 443 wird etwa 40 m betragen.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse (HPA) durchgeführt. Die HPA ist dem Bebauungsplan als Anhang beige-fügt. Der Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) werden im weiteren Verfahren erstellt und dem Bebauungsplan beigefügt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom Freitag 09. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, 06. Juni 2025 durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Renquishausen unter www.renquishausen.de statt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Reckholder III“ und Örtlicher Bauvorschriften mit Be-gründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (HPA) sind dabei unter „Öf-fentliche Bekanntmachungen“ in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Die vollständige Internet-adresse lautet wie folgt: www.renquishausen.de/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Stra-ße 1, 78603 Renquishausen, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit-gestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellung-nahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info(at)renquishausen.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Gemeinde Renquishausen schriftlich oder mündlich zur Nie-derschrift vorzubringen oder per Briefpost (Gemeindeverwaltung Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müs-sen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Be-bauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu einge-henden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offen-sichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Renquishausen, den 05. Mai 2025
gez. Jürgen Zinsmayer
Bürgermeister

Alle dazugehörigen Unterlagen


Aktuelles

Die Schönheit des Heubergs erleben...
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK