Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Bärwiesen I, Erweiterung“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 27. November 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Bärwiesen I, Erweiterung“ gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Gesamtgröße von ca. 0,12 ha und umfasst vollständig die Flurstücke 61/25 und 61/26.

Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 18. November 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplan Bärwiesen I

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt mit der Arrondierung einer etwa 1171 m² großen Fläche am östlichen Ortsrand von Renquishausen den noch nicht bebauten Bereich, östlich der Straße Unterm Trieb einer Wohnbebauung zuzuführen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der westlich angrenzende rechtskräftige und bereits bebaute Bebauungsplan „Bärwiesen I“ um den Bereich des Plangebietes erweitert werden.

Geplant ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bärwiesen I“. Während dieser Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss zulässt, soll im Plangebiet eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden, um einer zeitgemäßen, dichteren Bauweise zu entsprechen. Ebenfalls abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bärwiesen I“ sollen alle Dachformen zugelassen werden, um eine moderne und attraktive städtebauliche Weiterentwicklung Renquishausens zu ermöglichen. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB ist den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung von gestalterischen Freiheiten in der Bebauung der Grundstücke, kann die Nutzung und Exposition von Solaranlagen auf den Dachflächen deutlich optimiert werden. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan um verschiedene natur- und klimaschutzwirksame Festsetzungen ergänzt.

Geplant sind zwei Einfamilienhäuser eines ortsansässigen Bauwilligen. Die Grundstücke befinden sich in dessen Besitz. Mit dem Bau in unmittelbarer Nähe zum elterlichen Wohnhaus kann die zukünftige Altenpflege gesichert werden. Alternativstandorte stehen deshalb nicht zur Verfügung. Die Gemeinde Renquishausen unterstützt das Vorhaben um den Bauherren und dessen Familie eine Zukunftsperspektive in ihrem Heimatort zu ermöglichen und der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.

Die Straße Unterm Trieb ist im Bereich des Plangebiets nur einseitig bebaut. Mit der Ausweisung von Wohnbauplätzen kann eine effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Der Ressourcenverbrauch wird dadurch reduziert. Darüber hinaus kann mit der geplanten Erweiterung eine sinnvolle Arrondierung der randlichen Ortslage entlang der Straße Unterm Trieb erfolgen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

06. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025

durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.renquishausen.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter „Öffentliche Bekanntmachungen in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

https://www.renquishausen.de/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info(at)renquishausen.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Gemeindeverwaltung Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text mit gemeinsamer Begründung, der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Plananhang und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Synopse – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung. Ferner liegen den Unterlagen eine Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung und ein Ausnahmeantrag für die Überplanung eines Biotops bei.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 18.11.2024 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Mensch (insbesondere die Auswirkungen auf seine Gesundheit und die Wohn- und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser und die Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 18.11.2024 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, insbesondere den betroffenen Vogel- und Fledermausarten sowie den Haselmäusen und den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.
  • Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung vom 18.11.2024 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des europarechtlich geschützten Vogelschutzgebietes.
  • Ausnahmeantrag nach § 30 Abs. 3 BNatSchG vom 18.11.2024 mit Informationen zur Überplanung eines Biotops.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Landratsamt Tuttlingen - Landwirtschaftsbehörde zu naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Auswirkungen der Planung auf agrarstrukturelle Belange (pdf)
  • Landratsamt Tuttlingen – Sachgebiet Bodenschutz zum schonenden Umgang mit Grund und Boden
  • Landratsamt Tuttlingen – Wasseramt zur Entwässerung des Plangebiets, insbesondere die Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers
  • Landratsamt Tuttlingen – Untere Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft sowie den erforderlichen natur- und artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Auswirkungen der Überplanung des geschützten Biotops
  • Naturpark Obere Donau e.V. zur Betroffenheit der Belange des Naturparks Obere Donau.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Alle dazugehörigen Unterlagen:


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