Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet „Reckholder II, Erweiterung“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Renquishausen hat am 20. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Reckholder II, Erweiterung“ gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Gesamtgröße von ca. 1,2 ha und um-fasst vollständig das Flurstück 260/22 und Teile des Flurstücks 260.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 07. Juli 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Renquishausen beabsichtigt mit der Arrondierung einer etwa 1,2 ha großen Fläche den Bereich zwischen dem Gewerbegebiet „Reckholder II“ und der Landesstraße 443 für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der westlich angrenzende rechtskräftige und bereits bebaute Bebauungsplan „Reckholder II“ um den Bereich des Plangebietes erweitert werden.
Geplant ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) nach § 8 BauNVO. Ermöglicht werden soll eine dreigeschossige Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von 14 m in abweichender Bauweise und allen Dachformen bis 35° Neigung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reckholder II“ und dessen örtlicher Bauvorschriften. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan um verschiedene natur- und klimaschutzwirksame Festsetzungen ergänzt. Dazu gehören u.a. die Verpflichtung einer Dachbegrünung für Dächer bis 5° Neigung und dem Verbot von Schotterflächen zur Oberflächengestaltung.
Die Ausweisung begründet sich zum einen mit einer sinnvollen und ökonomischen Verkehrserschließung, da die nach Norden verlaufende Hohenriedstraße beidseitig der Erschließung dienen kann. Mit der Ausweisung von Gewerbebauplätzen kann eine effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Der Ressourcenverbrauch wird dadurch reduziert. Darüber hinaus kann mit der geplanten Erweiterung eine sinnvolle Arrondierung der randlichen Ortslage entlang der Landesstraße 443 erfolgen.
Die Ausweisung dient u.a. dem Gewerbebetrieb auf den westlich angrenzenden Gewerbefläche im Bebauungsplan „Reckholder II“. Der im Bereich der Medizintechnik produzierende Betrieb hat in den vergangenen Jahren eine Verdreifachung der Arbeitsplätze erfahren. Solch eine dynamische Entwicklung erfordert eine vorausschauende Überplanung des Baugebiets und eine möglichst frühzeitige Sicherung von standortnahen und für das Vorhaben geeigneten Flächenreserven. Nicht zuletzt sollte aber auch bei der Standortfrage die regionale Verankerung der Mitarbeiter Berücksichtigung finden.
Das Areal eignet sich auch hinsichtlich der Topographie und einer guten verkehrlichen Anbindung für die Erweiterung und Ansiedlung von Gewerbetreibenden. Im näheren Umfeld sind keine gleichartigen Flächen verfügbar. Auch das südlich angrenzende und aus kleinen Parzellen bestehende Gewerbegebiet des bereits seit 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans „Vorderer Reckholder“ ist bereits vollständig bebaut. Da die hier angesiedelten Firmen in ähnlichen Bereichen tätig sind, hat sich in Renquishausen bereits ein Zentrum für Medizintechnik her-ausgebildet.
Die Gemeinde Renquishausen ist deshalb bestrebt den vorhandenen und zukünftigen Bedarf mit der Arrondierung des Areal entlang der Landesstraße 443 zu decken.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
31. Juli 2023 bis einschließlich 01. September 2023
im Rathaus der Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen statt. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist werktags während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text und gemeinsamer Begründung.
Außerdem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Gemeinde Renquishausen unter folgender URL eingesehen werden:
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bietet sich u.a. die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist die Stellungnahmen im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per E-Mail (info(at)renquishausen.de) oder per Briefpost (Gemeindeverwaltung Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Renquishausen, 27. Juli 2023
gez. Jürgen Zinsmayer
Bürgermeister